Allgemeine Geschäftsbedingungen

von 

Ylvas Piercing & Manus Tattoo Lounge

Im Folgenden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von

Ylvas Piercing & Manus Tattoo Lounge, im folgenden YPMTL genannt, aufgeführt.

  1. Auftragsannahme und Durchführung seitens YPMTL erfolgt immer nur zu den bei der Terminvereinbarung besprochenen Vertragsinhalten. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen YPMTL zur Ablehnung eines Auftrages.

  1. YPMTL behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  1. Ein Piercing wird nur bei Personen durchgeführt, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Piercing im Intimbereich und Septum werden grundsätzlich nur bei Personen durchgeführt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das stechen von Ohrlöchern wird erst bei Kindern durchgeführt die das 6. Lebensjahr vollendet haben.

  1. Tätowierungen werden nur bei Personen durchgeführt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen kann eine Tätowierung auch bei Personen durchgeführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Studiopersonal.

  1. Vor dem Tätowieren oder Piercen ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, welche nur im Zusammenhang mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass möglich ist. Die Einverständniserklärung muss im Studio persönlich und wahrheitsgemäss ausgefüllt werden.

  1. Bei Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) muss immer eine Einverständniserklärung und eine Kopie der Ausweise beider Eltern, bzw. aller Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Darüber hinaus muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei der Beratung mit anwesend sein.

  1. Sowohl beim Piercing, als auch beim tätowieren muss das Studiopersonal wahrheitsgemäß über Krankheiten informiert werden, die ansteckend sind und/oder eine Durchführung von Piercing/Tattoo unmöglich machen und/oder den Abheilungsprozess behindern oder verschlechtern und/oder zu einer Gefahr für beide Vertragspartner führen kann/wird.

  1. Ein Piercing oder Tattoo wird grundsätzlich abgelehnt bei:

– Einnahme oder Genuss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Drogen.

– Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstiger Medikamente,     welche die Durchführung einer Tätowierung oder eines Piercings             ausschliessen oder erschweren.

– die nicht abgesprochene Verwendung von Oberflächen- oder         Lokalanästhetika.

 

 

– Erkrankungen, die ansteckend sind und/oder eine Durchführung von    Piercing/Tattoo unmöglich machen und/oder den Abheilungsprozess    behindern oder verschlechtern und/oder zu einer Gefahr für beide    Vertragspartner führen kann/wird. Darunter fallen auch    Grippeerkrankungen und umgangssprachlich genannte „Erkältungen“.

– bei einer dem Kunden bekannten Allergie gegen Inhaltsstoffe von    Tätowierfarben oder sonstiger Mittel, die zur Durchführung eines Tattoos    verwendet werden (nähere Infos erhält der Kunde beim Studiopersonal).

– bei einer dem Kunden bekannten Allergie gegen Inhaltsstoffe und/oder    Materialien von Werkzeugen bzw. Mitteln, die zur Durchführung eines    Piercings verwendet werden (nähere Infos erhält der Kunde beim    Studiopersonal).

– einem für das Studiopersonal unzumutbaren und/oder für die    Durchführung eines Piercing/Tattoo negativ einwirkenden hygienischen    Zustand des Kunden.

– einem Geistes- und/oder Reifezustand, welcher der wirksamen    Einwilligung in ein Körperverletzung und/oder der Durchführung eines    Piercing/Tattoo entgegensteht. Dieses gilt sowohl für den Kunden, als    auch für den Sorgeberechtigten.

– Schwangerschaft.

– Gewünschten Motiven, die gegen geltendes Recht verstossen.

– Bei Missachtung einer in den AGB aufgeführten Regelung und/oder bei    sozial-/sittenwidrigen Verhaltens.

    Die endgültige Entscheidung obliegt dem Studiopersonal.

9. Bei einer Terminvereinbarung ist vorab eine Anzahlung zu leisten, die mindestens     50% des vereinbarten Honorars für die zu erbringende Leistung beträgt.Diese     Anzahlung wird mit dem Gesamthonorar nach erbrachter Leistung verrechnet.

Bei Projekten, die einen hohen Zeitaufwand und mehrere Folgetermine     erfordern, kann YPMTL auf Teilzahlungen zum jeweiligen Termin bestehen.         Bei Honoraren über 1000,- Euro kann eine Ausnahmevereinbarung getroffen werden.

    Die endgültige Entscheidung obliegt dem Studiopersonal.

10. Bei Bezahlung einer Anzahlung durch den Kunden kommt ein       rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und YPMTL zustande. Dies gilt auch für Gasttätowierer, die die Räumlichkeiten von YPTML nutzen.

11. Grundsätzlich wird keine Haftung übernommen bei:

– unvollständiger Abdeckung eines Tattoos durch ein sogenanntes Cover Up

– bei Wechselwirkung zwischen „alten“ und neu eingebrachten    Tätowierfarben, welche zu Hautirritationen oder ungewollten Ergebnissen    führen können.

– Für Komplikationen und/oder Missbildungen und/oder Beschädigungen   und/oder ästhetischen Fehlern und/oder Infektionen, die durch Fehler des   Kunden in der Pflege/Nachsorge des Piercing/Tattoo entstehen. Der Kunde   wird über die Pflege/Nachsorge ausreichend informiert und hat sich an   diese Anweisungen zu halten.

  Sollte es während der Abheilung zu Problemen kommen, wird der Kunde   hiermit aufgefordert sich unverzüglich mit dem Studiopersonal in   Verbindung zu setzen.

  In erheblichen Fällen ist ein Arzt aufzusuchen.

– Verschmutzungen durch Tattoomittel/-farben, bzw. Mittel zur Durchführung   eines Piercing, sofern diese vom Studiopersonal nicht grob fahrlässig    herbeigeführt wurde. (Wir empfehlen auf empfindliche oder wertvolle   Kleidung/Schuhwerk zu verzichten).

 

– Verletzungen, sofern diese vom Studiopersonal nicht grob fahrlässig    herbeigeführt wurden. Dieses gilt sowohl für die zum Studio gehörenden    Räumlichkeiten, als auch für die Zugangswege.

– bei Komplikationen, die aufgrund der Zuwiderhandlung der Anweisungen    des Studiopersonal auftreten.

– bei Komplikationen, die aufgrund eines Verstosses gegen eine in der AGB    aufgeführten Geschäftsbedingung auftreten.

– im juristischen Sinne höherer Gewalt

12. Termine können grundsätzlich bis spätestens 24 Stunden vor dem       vereinbarten Termin persönlich und ohne Angabe von Gründen abgesagt       werden. Bei rechtzeitiger Absage wird ein neuer Termin vereinbart. Sollte auch dieser ohne anerkannte Gründe abgesagt werden, werden 50% der Anzahlung ersatzlos einbehalten. Bei einem dritten Termin ist eine Absage ohne ersatzlose Einbehaltung der Anzahlung nicht mehr möglich.Bei Zuwiderhandlung wird die erbrachte Anzahlung ersatzlos einbehalten.

 12.1.  YPMTL behält sich vor, Termine zu verschieben. Sollte ein Termin dreimal von YPMTL abgesagt bzw. verschoben werden, erhält der Kunde Anspruch auf Erstattung seiner im Vorfeld getätigten Anzahlung.

12.2.  Die Bezahlung der Anzahlung, sowie des Gesamthonorars hat in bar zu erfolgen.

13. Sollte es nicht zu der Durchführung einer Tätowierung kommen, hat der Kunde keinen Anspruch auf vom Studio angefertigte Entwürfe und Zeichnungen. Diese können nach Absprache käuflich erworben werden.

      Die endgültige Entscheidung obliegt dem Studiopersonal.

14. Sämtliche von YPMTL angefertigten Entwürfe und Zeichnungen sind       uneingeschränktes Eigentum von YPMTL. Darüber hinaus behält sich YPMTL vor, Fotografien von erstellten Zeichnungen und Tattoos unentgeltlich zu nutzen, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Fotografien und Informationen, die die Identität des Kunden offenbaren, werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden veröffentlicht. Nähere Informationen erteilt das Studiopersonal.

14. Sollte der Kunde eine bereits im Vorfeld getätigte Absprache zu der zu       erbringenden Leistung verändern wollen, so hat er die Kosten für den             Mehraufwand zu tragen. Dieses gilt sowohl für Tattoos als auch für Piercings.

Der Mehraufwand beträgt bei Tattoos € 100,- pro angefangene Stunde.

 Bei Piercing ist der Aufwand nach Preisliste und des jeweilig zu stechenden           Piercings zu entrichten

15. Sollten bei der Abheilung der von YPMTL erbrachten Tattoos Farbverluste auftreten, ist ein Nachstechen dieser bereits im Honorar für das Tattoo enthalten, sofern:

– der Farbverlust nicht durch unsachgemäße Nachsorge/Pflege des Kunden    entstanden ist. Nähere Informationen erteilt das Studiopersonal.

– der Kunde innerhalb der ersten sechs Monate nach Fertigstellung des    Tattoos persönlich bei dem Tätowierer von YPMTL vorstellig wird und    einen Termin für das Nachstechen vereinbart.

Die endgültige Entscheidung obliegt dem Studiopersonal.

16. Mängel am Ergebnis von einem Piercing/Tattoo sind unmittelbar nach der Durchführung dem Studiopersonal mitzuteilen.

17. Geschenkgutscheine unabhängig von Höhe oder Restwert sind unbefristet gültig. Eine Auszahlung erfolgt weder in Gesamtheit noch in Teilbeträgen.

 

18. Durch einen Gutschein hat der Kunde keinen Anspruch auf die Durchführung eines Tattoos oder eines Piercing. Es gelten die AGB.

19. Gutscheine können nicht bei Gasttätowierern eingelöst werden.

20. Ergänzend gilt geltendes Recht (BGB)

Die AGB unterliegen ebenso wie das geistige Eigentum und alle Inhalte der Homepage dem Urheberschutzrecht. Die Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist strengstens Verboten und wird von YPMTL bedingungslos verfolgt.

Ylva's Piercing & Manu's Tattoo Studio Kiel 2020

0431 72994530